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Sommerferienpass für Kinder und Jugendliche
... gültig vom 24. Juni bis 3. Oktober 2010


Ferienpass_2010_kleinMit dem Ferienpass Allgäu können Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahre) über 170 verschiedene Einrichtungen in Kaufbeuren, Ostallgäu, Kleinwalsertal und hier im Oberallgäu kostenlos oder ermäßigt besuchen.

Zum Beispiel Freibäder, Bergbahnen, Schlösser oder Minigolfplätze. Außerdem, freie Fahrt in allen Bussen für Vollzeitschüler bis einschließlich 21 Jahre (Jahrgang 1987)! Der Ferienpass Allgäu soll vor allem daheimgebliebenen Familien helfen, die Sommerferien sinnvoll zu gestalten.

Der Pass ist für nur 6,00 € bei Gemeinden und Verkehrsämtern im Oberallgäu, der Stadt Kempten, sowie beim Kreisjugendring Oberallgäu erhältlich.

 

 

 


 
Umsatzteuer Rückerstattung Drucken
Rückerstattung von Umsatzsteuerbeträgen bei Wasserhausanschlüssen/-beiträgen

Mit Schreiben vom 04.07.2000 hatte das Bundesministerium der Finanzen verfügt, dass das Legen von Wasserleitungen einschließlich der Wasserhausanschlüsse mit dem regulären Umsatzsteuersatz (bis 31.12.2006: 16 %, ab 01.01.2007: 19 %) zu versteuern ist.

Diese Verfügung wurde auch von der Gemeinde Rettenberg umgesetzt. Mit Urteil vom 08.10.2008 hat der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Finanzgericht entschieden, dass auf die genannten Leistungen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % anzuwenden ist. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % ist auch auf Herstellungsbeiträge anzuwenden. Soweit in den Jahren 2000 bis 2009 höhere Steuersätze angesetzt wurden, ist eine Rückerstattung seitens der Gemeinde zu prüfen. Zwischenzeitlich ist eine Abstimmung der kommunalen Spitzenverbände, dem bayerischen Staatsministerium des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erfolgt. Demnach wird es eine Rückerstattung zu viel erhobener Umsatzsteuer nur auf Antrag des Bürgers bei der Gemeinde geben.

Zu beachten ist, dass die Person erstattungsberechtigt ist, die Adressat des teilweise zu ändernden Ausgangsbescheids bzw. dessen Gesamtrechtsnachfolger ist. Hingegen ist der Einzelrechtsnachfolger, der etwa das Grundstückseigentum durch Verkauf und Übereignung erworben hat, nicht erstattungsberechtigt! Weiter ist zu beachten, dass Vorsteuerabzugsberechtigte keine Rückerstattung erhalten. Verschenken Sie kein Geld! Sofern Sie der Auffassung sind, dass Ihnen ein Rückerstattungsanspruch zusteht, empfehlen wir Ihnen umgehend die Beantragung der Rückerstattung der zuviel entrichteten Umsatzsteuer. Die Anträge sind in der Gemeinde Rettenberg im Haupt- und Bauamt bei Herrn Geschäftsleiter Nikolaus Weißinger oder in der Kasse bei Frau Kassenleiterin Marlene Zweng erhältlich.
Hier das Formular: Antrag drucken

Hingewiesen wird, dass die Anträge bis spätestens 31.10.2010 bei der Gemeinde Rettenberg schriftlich zur Prüfung eingereicht werden können. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. (Tel: 08327/920-15) und Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. (Tel: 08327/920-13) bei Bedarf gerne zur Verfügung!

 

Gez. Oliver Kunz
Erster Bürgermeister