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Staatlich anerkannte Kur- und
Erholungsorte (Rettenberg ist ein staatlich anerkannter Erholungsort) können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Vermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag zusammen mit Eintrittsgeldern und dergleichen. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig. An- und Abreisetag werden als ein Tag gewertet.
Wozu wird der Kurbeitrag erhoben? Der Kurbeitrag ist eine wichtige Stütze für die Orte zur Aufrechterhaltung der touristischen Basisleistungen.
- Unterhalt des Wanderwegenetzes
- Pflege der Grünanlagen
- Pflege der Loipen und Winterwanderwege
- Pflege und Instandhaltung von Liegenschaften wie Hallen- und Freibäder, Häuser des Gastes, Spielplätze etc.
- Betrieb der Tourist-Infos und Gästeämter (Zimmervermittlung, Prospektversand, Beratung der Gäste, Informationen der Vermieter u. a. )
- Erstellung von Gästeprogrammen
- Finanzierung der Allgäu-Walser-Card als Gästekarte mit zahlreichen Angeboten und Vergünstigungen u. v. m.
Kurbeitragssätze der Gemeinde Rettenberg pro Aufenthaltstag Der Kurbeitrag wird nach Anzahl der Aufenthaltstage berechnet.
Kurbeitragssatz ab 01.01.2010:
- Für Personen ab dem 17. Lebensjahr: 1,10 €
- Für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 0,55 €
- Für in caritativen oder privaten Kinderheimen untergebrachte Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 0,40 €
- Behinderte von 80 bis 95% Schwerbehinderung: 50% Ermäßigung
- Behinderte mit 100% Schwerbehinderung sowieBegleitpersonen mit Zusatz „B“: 100% Ermäßigung
Kurbeitragssatz ab 01.01.2012:
- Für Personen ab dem 17. Lebensjahr: 1,20 €
- Für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 0,60 €
- Für in caritativen oder privaten Kinderheimen untergebrachte Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 0,50 €
- Behinderte von 80 bis 95% Schwerbehinderung: 50% Ermäßigung
- Behinderte mit 100% Schwerbehinderung sowie Begleitpersonen mit Zusatz „B“: 100% Ermäßigung
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