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Reiserücktrittsversicherung Drucken
Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder andere unerwünschte Vorkommnisse, auch innerhalb der Familie können unvorhergesehen eintreten.
Mit der Storno-Versicherung unseres Partners der Europäischen Reiseversicherung können Sie sich gegen diese Risiken absichern. Zu Ihrer Buchung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung.

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Wichtige Infos zum Thema Reiserücktritt/Stornierung

Unterkunftsvermietung und -reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrags (BGB) und sind verbindlich. Ein Beherbergungsvertrag kann mündlich oder fernmündlich oder schriftlich zustande kommen.

Generell gilt bei Stornierung, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde:
Bei Vertragsbruch
durch den Vermieter:
Gleichwertiges Ersatzquartier dem Gast nachweisen und gegebenenfalls den Schaden tragen. Bei Mängeln an der vereinbarten Unterkunft umgehende Reparatur oder angemessene Minderung des Mietpreises.

durch den Mieter/Gast:

Den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen an den Vermieter für die gesamte Mietdauer bezahlen, falls eine anderweitige Vermietung nicht möglich war. Die Richtwerte für die ersparten Aufwendungen liegen, je nach der gebuchten Unterkunft, bei:

Ersparnis Zu zahlen
Appartements / FeWO 10% 90%
Unterkunft mit Frühstück 20% 80%
Unterkunft mit Habpension 30% 70%
Unterkunft mit Vollpension 40% 60%

 

Die Gästeinformation ist lediglich als Vermittler tätig. Irgendwelche Haftung kann nicht übernommen werden. Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande.